2. März 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen von justmove, Stand 02.03.2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von justmove – DI (FH) Christoph Stadler

Sämtliche Dienstleistungen von justmove – DI (FH) Christoph Stadler unterliegen den AGB, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.

DI (FH) Christoph Stadler erbringt diese Dienstleistungen als Personal Trainer und Bogensportübungsleiter in gewerblichem Zwecken, wobei diese Tätigkeiten hauptsächlich jenen eines teilreglementierten Gewerbes unterliegen.

1)        Allgemeine Bestimmungen

Die Leistungen von justmove dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung und dürfen nicht als Therapie verstanden werden.

2)        Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand zwischen dem Kunden/der Kundin und justmove – DI (FH) Christoph Stadler ist die Konzeption und Durchführung von Einheiten in Personal Training und Bogenschießen.
  2. Als Personal Training versteht sich die individuelle Betreuung durch DI (FH) Christoph Stadler persönlich. Diese Bezeichnung kann sowohl im Training mit einer Person als auch mit zwei KundInnen verwendet werden. Ab 3 Personen wird die Bezeichnung Gruppentraining verwendet. Als Personal Training werden bei justmove sämtliche Maßnahmen bezeichnet, die innerhalb der persönlichen Betreuung angewendet werden. Dies gilt insbesondere für rehabilitative und präventive Trainingsmaßnahmen sowie für psychosoziale Betreuung, Mental- und Motivationstraining, Entspannungstraining und Bogenschießunterricht. Die Bezeichnung Personal Training gilt jedoch nicht für reine Beratungsleistungen im Bogensport.
  3. Der genaue Inhalt der Trainingseinheiten sowie die Örtlichkeit, an dem diese stattfinden, werden individuell mit dem Kunden/der Kundin/den Kunden vereinbart.
  4. Mit dem Erwerb einer Dienstleistung bei justmove – DI (FH) Christoph Stadler akzeptiert der Kunde/die Kundin diese AGB.

3)        Dienstleistungen

  1. DI (FH) Christoph Stadler verpflichtet sich die Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsleistung individuell zu beraten und zu betreuen.
  2. Jeder Betreuung innerhalb eines Personal Trainings geht eine umfangreiche Anamnese voraus. Im Rahmen dieses Erstgespräches werden die für das weitere Training grundlegenden Daten erhoben. Diese werden von DI (FH) Christoph Stadler verarbeitet und gespeichert. Sämtliche Daten und Informationen werden streng vertraulich behandelt.
  3. Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell abgesprochen.
    Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Erstgespräch (Anamnese) abgestimmt und während des Trainingsprozesses laufend angepasst.
  4. Eine Grundeinheit in Personal Training dauert 55 Minuten. Die jeweilige Dauer der jeweiligen Personal Trainings-Einheit wird mit dem Kunden/der Kundin im Vorhinein vereinbart und auf die individuellen Verhältnisse abgestimmt.
    Einheiten in Bogenschießen lehnen sich weitgehend an den Leistungskatalog der Bogensportakademie (siehe http://bogensportakademie.net/wp/ausbildung/kursangebot/) an. Die Vereinbarung über die Dauer der Einheiten im Schießkeller am Urban-Loritz-Platz findet in Abstimmung mit den terminlichen Vorgaben der Bogensportakademie und des BSV Schönbrunn statt. Diese Trainingseinheiten können nur zu den vereinsseitig vorgegebenen Rahmenzeiten stattfinden. Einheiten im Freien sind davon ausgenommen.

4)        Terminvereinbarungen und Stornobedingungen

  1. Sämtliche Termine bedürfen einer konkreten vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung. Diese Termine sind verbindlich einzuhalten. Sollte es seitens des Kunden/der Kundin nicht möglich sein eine Terminvereinbarung einzuhalten, so ist diese bis zu 48 Stunden vorher abzusagen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist diese Einheit zur Gänze zu bezahlen.
  2. Im Krankheitsfall hat die Trainingsabsage sobald wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Trainingseinheit zu erfolgen. Sobald der Kunde/die Kundin wieder gesund ist, wird eine entsprechende Ersatzeinheit vereinbart.
  3. Sollte die Trainingseinheit durch den Kunden unterbrochen oder vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer abgebrochen werden, berechtigt dies nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
  4. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage vom Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
  5. Termine, die draußen stattfinden können bei widrigen Witterugsbedingungen nach gegenseitiger Absprache abgesagt und zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt.
  6. Grundsätzlich ist der Kunde/die Kundin für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.

5)        Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Für das Erstgespräch ist der halbe Preis einer Grundeinheit zu entrichten.
  2. Das Honorar für alle Dienstleistungen/Trainingseinheiten bei justmove – DI (FH) Christoph Stadler richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Diese befindet sich im Anhang dieser AGB.
  3. Gutscheine und Trainingsblöcke müssen ab Ausstellungsdatum innerhalb von 12 Monaten eingelöst werden. Trainingsblöcke für Outdoortrainings/zirkel sind für eine Saison abhängig von den Witterungsbedingungen (Frühling bis Herbst) gültig.
  4. Beträge bis € 200,– nach sind Möglichkeit in bar zu bezahlen.
  5. Beträge darüber können auch per Überweisung an nachstehende Bankverbindung erfolgen:
    DI (FH) Christoph Stadler
    IBAN: AT56 1200 0007 1650 5961
    BIC: BKAUATWW
    Bankaustria
  6. Bei Bezahlung pro Einheit kann diese vorher oder unmittelbar nach der Einheit erfolgen.
  7. Der Kunde/die Kundin erhält eine Honorarnote mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Auflistung aller Trainingsstunden.
  8. Sind noch Forderungen aus Honorarnoten offen, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten, auch wenn diese bereits zuvor vereinbart worden sind.

6)        sonstige Kosten

  1. Fallen im Zuge der Trainingsbegleitung für Trainer und Kunden/Kundin zusätzliche Kosten wie beispielsweise Eintritte für Fitnesscenters oder -räumlichkeiten, Platzmieten aller Art, Benutzungsgebühren für Bogenparcours oder -hallen, Mieten für (Leih)Ausrüstung jeglicher Art sowie Scheibengeld bei Bogenschießanlagen, so sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.
  2. Sind im Zuge der Trainingsbegleitung ergänzende Dienstleistungen von Ärzten, Physio- oder Psychotherapeuten etc. notwendig, so sind diese direkt mit den jeweiligen konsultierten Stellen abzurechnen.
  3. Innerhalb Wiens gilt eine halbe Stunde Fahrzeit jeweils für Hin- und Rückfahrt ausgehend von der Mariannengasse 23, 1090 Wien (laut Routenplaner der Wiener Linien, ersichtlich unter http://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/channelView.do/channelId/-46649)
    bis zum Erfüllungsort der Dienstleistung im Preis inbegriffen. Darüber hinaus werden pro angefangener Viertelstunde 15,– Euro jeweils für Hin- und Rückfahrt verrechnet. Andere Tarifgestaltung der Hin- und Rückfahrt durch individuelle Vereinbarung möglich.
  4. Für Erfüllungsorte außerhalb Wiens ist eine individuelle Vereinbarung zu treffen.
  5. Für Seminare und Workshops, die in Wien stattfinden gelten in puncto Reisekostenabgeltung die gleichen Bedingungen. Für solche, die außerhalb Wiens stattfinden ist eine separate Vereinbarung zu treffen. Darüber hinaus ist DI (FH) Christoph Stadler bei mehrtägigen Trainings, Seminar- oder Vortragstätigkeiten vor Ort kost- und logisfrei zu halten.
  6. Bei einer Reisebegleitung durch DI (FH) Christoph Stadler sind sämtliche Kosten für Kost und Logis zu übernehmen. Darüber hinaus ist ein angemessenes Honorar für die Dauer der Reise zu vereinbaren.

7)        Haftung und Versicherung

  1. Die Teilnahme an den Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Eine Haftung für Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die während des Personal Trainings insbesondere während des Bogenschießens sowie solche, die am Weg zum oder vom Training entstehen, wird ausgeschlossen. Der Kunde/die Kundin hat für eine entsprechende Versicherung zu sorgen.

8)        Persönliche Eignung/Tauglichkeit

  1. Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, kann es notwendig sein, vor Trainingsbeginn eine mehr- oder weniger umfangreiche Überprüfung des Gesundheits- und Fitnesszustandes durchzuführen. Dazu kann es notwendig sein, dass der Kunde/die Kundin andere Dienstleister wie Ärzte, Physio- oder Psychotherapeuten konsultiert.
  2. Der Kunde/die Kundin hat dafür zu sorgen, alle für das Personal Training mit DI (FH) Christoph Stadler notwendigen ärztlichen Befunde und Genehmigungen einzuholen. Grundsätzlich versichert der Kunde, sportgesund zu sein. Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. Sollten Verletzungen, (Bewegungs)Einschränkungen bekannt sein oder Medikamente jeglicher Art eingenommen werden, ist dies bei der Anamnese bekannt zu geben.
  3. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.
  4. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training ist DI FH) Christoph Stadler sofort zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.
  5. Besonders bei Messverfahren wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur gewährleistet werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.Bsp: Herzschrittmacher) im Körper befinden.
  6. Alle Fragen zum derzeitigen / bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle (wesentlichen) Änderungen sind DI (FH) Christoph Stadler sofort mitzuteilen.

9)        Urheberrechte / Veröffentlichungen

  1. Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen auf der Homepage www.justmove.at liegt ausschließlich bei DI (FH) Christoph Stadler. Dies gilt insbesondere für die AGB.
  2. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung von DI (FH) Christoph Stadler.

10)    besondere Vereinbarungen

  1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail.
  2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

11)    Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts Andres bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Tippfehler und Änderung sind hierbei vorbehalten.

 

Sie können die AGB unter folgendem Link als .pdf-Datei downloaden: